THERAPIE ERGÄNZENDE HEILMITTEL

• Naturmoor

Eine Naturmoorpackung aus 100 % reinem Moor hat heilende Wirkung u. a. bei allen chronisch-rheumatischen Erkrankungen, bei Arthrose, bei Muskelerkrankungen, Osteoporose und Gicht. Auch bei weiblichen Unterleibserkrankungen und Wechseljahresbeschwerden schafft eine Moorbehandlung Linderung.

• Heißluft/Rotlicht

Die Wärmebehandlung mit Heißluft/Rotlicht steigert die Durchblutung, lindert Schmerzen und entspannt die Muskeln. Sie wird eingesetzt z. B. bei Muskelschmerzen, Hautkrankheiten, rheumatischen Erkrankungen, Hexenschuss, Nebenhöhlenentzündungen und Bronchitis.

• Heiße Rolle

Die Heiße Rolle besteht aus zwei oder mehr aufgerollten Handtüchern, die mit heißem bzw. kochendem Wasser durchtränkt werden. Die Behandlung erfolgt durch kurzes, kräftiges Drücken der heißen Rolle an den Körper. Bei äußerst geringer Kreislaufbelastung für den Patienten kann gezielt eine hohe Durchblutung erreicht werden.

• Ultraschallwärmetherapie

Die Ultraschallwärmetherapie arbeitet mit therapeutischem Ultraschall und erzeugt lokal Wärme und Gewebebewegung. Sie zählt zu einer Behandlungsart der physikalischen Therapien. Sie wird u. a. eingesetzt bei chronischen Muskel- oder Sehnenschmerzen, Frakturen sowie Narben- und Gewebsverklebungen. Sie wirkt schmerzlindernd, durchblutungsfördernd und muskelentspannend. Verklebungen werden gelöst.

• Elektrotherapie

Im Rahmen einer Elektrotherapie werden niederfrequente Stromformen zur Schmerzlinderung eingesetzt. Die Elektrotherapie ist hilfreich bei akuten und chronischen Schmerzen, bei chronisch-degenerativen Erkrankungen des Bewegungsapparates sowie bei chronischen Entzündungsprozessen.

• Kältetherapie

Die Kältetherapie kann als vorbereitende Therapie für Krankengymnastik, Massage oder Manuelle Therapie eingesetzt werden. Eine Kältebehandlung reduziert Schwellungen und wirkt entzündungshemmend. Bei akuten Entzündungen in den Gelenken oder Muskeln ist sie als Therapiemittel empfehlenswert.

• Hausbesuche

Ein Hausbesuch wird verordnet, wenn der Patient aus medizinischen Gründen die Praxis nicht selbst aufsuchen kann. Nach ärztlicher Verordnung führen wir gern Hausbesuche durch – dies gilt auch für Patienten in Alten- und Pflegeheimen. Liegt keine Verordnung für einen Hausbesuch vor, muss der Patient in unseren Praxisräumen behandelt werden.

zurück