RÜCKFRAGEN

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen, die uns immer wieder gestellt werden:

Wie bekomme ich Physiotherapie?

Durch eine ärztliche Verordnung von Ihrem Hausarzt oder Facharzt. Auf der Grundlage des gesetzlich festgelegten Heilmittelkatalogs kann Ihr Arzt folgende Leistungen der Physiotherapie als Heilmittel verordnen, die über die Krankenkasse abgerechnet werden:

Wer trägt die Kosten?

• Gesetzlich Versicherte
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und eine ärztliche Heilmittelverordnung für Physiotherapie haben, zahlen Sie lediglich die Rezeptgebühren (gesetzliche Zuzahlungspflicht).
Selbstverständlich können Sie als gesetzlich Versicherter sämtliche dieser Leistungen auch ergänzend oder im Anschluss an eine ärztliche Heilmittelverordnung auf eigene Kosten zusätzlich in Anspruch nehmen.

• Privat Versicherte
Wenn Sie privat versichert sind, reichen Sie die Kosten im Anschluss an die Behandlung bei Ihrer Versicherung zur Erstattung ein.

• Selbstzahler
Sie können unsere Therapieleistungen auch außerhalb Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Bei Interesse sprechen Sie uns bitte an – wir beraten Sie gern persönlich über das Prozedere.

• Für alle Patienten
Zusätzlich zu den ärztlich verordneten Heilmitteln bieten wir in unserer Praxis optional sämtliche Therapieformen und/oder Leistungen zum Erhalt Ihrer Gesundheit an. Jeder Patient (ob gesetzlich oder privat versichert oder Selbstzahler) kann jede dieser Therapieleistungen individuell auf eigene Kosten in Anspruch nehmen – sowohl ergänzend als auch im Anschluss an eine ärztliche Heilmittelverordnung.
Wir beraten Sie gern individuell im Sinne einer für Ihre Bedürfnisse optimalen Behandlung.

Bei welchen Erkrankungen hilft Physiotherapie?

Physiotherapie hilft bei Erkrankungen aus verschiedensten medizinischen Fachbereichen. Dies sind insbesondere:

  • Erkrankungen/Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates, z. B. der Wirbelsäule, der Gelenke, der Bänder und Muskeln
  • Erkrankungen/Verletzungen des Gehirns, des Rückenmarks und der Nerven, sowohl im Kindes- als auch im Erwachsenenalter
  • Erkrankungen der inneren Organe wie z. B. des Herz-Kreislauf- und Atmungssystems
  • Psychische und sensomotorische Erkrankungen wie z. B. Körperwahrnehmungsstörungen

Wie sieht eine physiotherapeutische Behandlung aus?

Auf der Grundlage der ärztlichen Diagnose untersucht die Physiotherapeutin den Patienten und erstellt aufgrund seines Befundes einen individuellen Therapieplan mit Therapiezielen. Aus einem umfassenden Spektrum an physiotherapeutischen Anwendungen kann sie verschiedene Maßnahmen und Therapien auswählen und/oder kombinieren. Die wichtigsten Ziele sind hierbei der Erhalt und die Verbesserung der Beweglichkeit, der Koordination, der Kraft und Ausdauer und die Schmerzlinderung. Diese bestimmen die Behandlung mit verschiedenen Maßnahmen.

Was brauchen Sie für die erste Behandlung?

Nach einer persönlichen Terminvereinbarung bringen Sie zur ersten Behandlung bitte Folgendes mit: Heilmittelverordnung Ihres Arztes, Arztberichte, Befunde, Röntgenbilder, CTs etc. Damit können wir uns optimal auf Ihre Behandlung vorbereiten.

Wovon hängt die Dauer einer Behandlung ab?

Die Dauer einer Behandlung (Regelbehandlungszeit) ist für jedes individuelle Heilmittel von den Krankenkassen vorgegeben und mit einem Richtwert definiert.

Wonach richtet sich die Anzahl der Behandlungen?

Die Anzahl der Behandlungen (Behandlungsserie) ist, je nach Diagnose und Schwere der Erkrankung, in den Heilmittelrichtlinien konkret vorgeschrieben.

Haben Sie weitere Fragen?

Bitte sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gern weiter: info@physio-kasserra.de